Seit dem Schuljahr 2003-04 besteht die Pflicht, Eltern der 4-Jährigen über die Bedeutung der Sprachförderung und vorschulischen Förderung zu informieren.
Gesetzliche Bestimmungen: § 3 Abs. 4 Schulpflichtgesetz
Insbesondere wird die Zusammenarbeit zwischen Schule- Familienzentren- Kindertageseinrichtungen und Elternhaus damit deutlich gemacht.
Neu seit 2014:
Alle Eltern erhalten auf einem Elternabend in der Schule einen Einblick in die vorschulischen Fördermöglichkeiten sowie zur Vorbereitung und Durchführung des Testverfahrens DELFIN 4, welcher nun in den Einrichtungen von den Erziehern gemacht wird.
Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in der Stufe 2 in der Schule auf ihren Sprachstand hin getestet.
Damit erhalten alle Eltern eine Rückmeldung, ob sprachlicher Förderbedarf bei ihrem Kind besteht.