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Leistungsbewertung

Leistungsbewertung in der GGS Bernberg

Wir bewerten nach Vereinbarung

In der Methode Lernen mit Zielen vereinbaren wir zwischen Lernbegleiter und Lernpartner klare Ziele. Über die Erwartungen, die beide Seiten mit der Zielerreichung verbinden, werden Kriterien für den Leistungserfolg aufgestellt. Diese sind Grundlage der Leistungsbewertung. Die  Bewertung des Lernerfolges unterliegt dabei den im Vorfeld vereinbarten Lernzielen sowie der vorher festgelegten Kriterien. Dieses Vorgehen unterstützt die Herausbildung einer realistischen Selbsteinschätzung beim Lernpartner. Dies zählt zu den Schlüsselkompetenzen, wie sie im Bildungsvertrag vereinbart sind. 

Wir trainieren Kompetenzen

Wir fokussieren uns nicht auf die bloße Orthographie und eine schöne Handschrift, wir entwickeln die im Bildungsvertrag vereinbarten Schlüsselkompetenzen. Wir setzen den Schwerpunkt von den erwünschten kreativen Denkleistungen auf das formale Nachweisen von kurzfristig gespeichertem Wissen. Unsere Schüler lernen nicht, einzelne Wörter auswendig buchstabieren zu können, sondern erlangen die Kompetenz, Sinnzusammenhänge und eigene Gedanken in inhaltsreichen Texten mit Unterstützung von technischen Hilfsmitteln sprachlich richtig auszudrücken.

Wir nutzen Hilfsmittel kompetent

Zum Nachweis jeder Leistung nutzen unsere Schüler Hilfsmittel wie Duden, Rechtschreibprogramme, Nachschlagewerke, Internet etc., da die sinnvolle und zielgerichtete Verwendung solcher Hilfsmittel eine Schlüsselkompetenz darstellt.

Wir ermöglichen individuelle Leistungsnachweise

Wir implizieren Methoden und Systeme des individuellen Lernens, dass niemals eine ganze Klasse am gleichen Tag zur gleichen Zeit eine Kompetenz erreicht. JEDES Kind lernt individuell und bekommt die Lernzeit, die es braucht, um erworbenes Wissen, erlernte Fähigkeiten und Fertigkeiten in geeigneter Form zu präsentieren.

Wir fördern jedes Kind anhand seiner Stärken

Wir motivieren unsere Schüler und schaffen eine Lernumgebung, in der sie sich wohl fühlen und mit Selbstbewusstsein ihren eigenen Lernweg gehen können. Wir folgen bei der Bewertung unserer Lernpartner diesen Erkenntnissen, indem wir Leistungsnachweise so gestalten, dass der Lernpartner den Nachweis entsprechend seiner bereits vorhandenen Kompetenzen und anknüpfend an seine Stärken erbringen kann. 

Wir bewerten Leistungen, nicht Fehler 

Wir verstehen Fehler als Entwicklungshilfen auf dem Weg zum  selbstständigen Lernen. Ohne Fehler gibt es kein Lernen. Deshalb bewerten wir so, dass die Risikobereitschaft zum Fehlermachen erhalten bleibt. Fehler zeigen den Lernbedarf auf. Aus den Fehlern, die Lernpartner bei ihren Lernbeweisen machen, leitet der Lernbegleiter sein weiteres Vorgehen ab.

Noten als Qualitätsnachweis

Wir benoten stets die Qualität eines Lernbeweises. Es kann erst dann benotet werden, wenn die Kompetenz erworben wurde. Leistungen von Lernpartnern, die noch auf dem Weg zum Kompetenzerwerb sind – ihr Ziel also noch nicht erreicht haben –, können nicht benotet werden. Die Benotung kann erst dann erfolgen, wenn mindestens die unterste Stufe des Kompetenzerwerbs „Wiedererkennen und Wiedergeben des Gelernten" erreicht wurde. Schüler ab der Jahrgangsstufe 2 erhalten Noten zusätzlich zur verbalen Beurteilung ihrer Lernbeweise durch die Lernbegleiter.

Zeugnisse

In der Schuleingangsphase Klasse 1 und 2 erhalten die Schüler zum Schuljahresende ein verbales Zeugnis (im Ankreuzverfahren).

Zu jedem Schulhalbjahres- und Schuljahresende erhalten die Schüler der 3. und 4. Klassen ein verbales Zeugnis (im Ankreuzverfahren), in dem ihre Bildungserfolge und fachlichen Leistungen aus Sicht der Lernbegleiter beurteilt werden. Das Zeugnis versteht sich als ein direktes Feedback an die Schüler. Schüler mit nicht ausreichenden Leistungen erhalten darüber hinaus eine Lern- und Förderempfehlung.

Bewertungsrichtlinien zur Leistungsbewertung in allen Fächern sind weiterer Bestandteil unseres Konzeptes zur Leistungsbewertung.

Über deren Inhalt werden die Eltern auf Elternversammlungen oder in persönlichen Elterngesprächen informiert.

 

(Ergänzung im Mai 2019)

Stand: 02.05.2019

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