Bei Unterrichtsschluss gehen alle Schüler sofort nach Hause und halten sich nicht mehr im Schulgebäude auf.
Bei Unterrichtsausfall gehen die Betreuungskinder in die Betreuungsräume.
Schüler, deren Eltern zu Hause sind, haben die Möglichkeit, zu Hause anzurufen, ob sie allein nach Hause gehen dürfen oder abgeholt werden.
Strafe sollte sich immer auf die Tat beziehen!
Stand: 17.05.2019